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Thomas Barth

Thomas Barth wird Ihre Vorlesungen im Modul "Recht: Grundlagen" halten. Drei Fragen und ihre Antworten dazu.

Was ist Ihr praktischer und akademischer Hintergrund?

Nach der Matura durfte ich an der Universität Zürich ein Studium der Rechtswissenschaften absolvieren und mit Erfolg abschliessen. Danach habe ich in Graubünden das Anwaltspatent erworben und kurz darauf eine eigene Anwaltskanzlei gegründet. Seit jeher bin ich aber wohl eher Unternehmer und nicht Rechtsanwalt, weshalb ich meine berufliche Tätigkeit oft auch als „Treuhänder mit Spezialgebiet Recht“ bezeichne. Dieser Umstand hat auch dazu geführt, dass ich seit geraumer Zeit eigentlich nur noch beratend und nicht mehr forensisch tätig bin und mich zudem an diversen kleineren und mittleren Unternehmungen beteiligt habe. Nebenberuflich war ich während rund 7 Jahren auf dem Regionalgericht Surselva als Aktuar sowie während rund 15 Jahren bei der Militärjustiz als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt tätig.

 

Wie soll ich mir Ihre Vorlesung vorstellen?

Bei allem, was Recht ist: Die Jurisprudenz ist keine trockene Angelegenheit. Ich werde stets bemüht sein, Euch mit meiner Vorlesung genau davon zu überzeugen. Dabei steht keinesfalls das „Büffeln von Gesetzesartikeln“ im Vordergrund. Vielmehr möchte ich Euch mit einem steten Bezug zur Praxis das juristische Denken zu vermitteln versuchen und Euch dabei mit dem Gebrauch resp. der Anwendung der Gesetze (ZGB/OR) vertraut machen.

 

Wie kann ich das bei Ihnen erworbene Wissen später im beruflichen Umfeld nutzen?

Das Recht beginnt mit der Geburt (zum Teil sogar schon früher) und endet mit dem Tod eines jeden Menschen. Dazwischen gibt es – mit sehr wenigen Ausnahmen – eigentlich nichts, was nicht mit dem Recht im Zusammenhang steht. Dies bringt es mit sich, dass Sie in Ihrem beruflichen Umfeld eigentlich stetig mit dem Recht in Berührung kommen werden. Nach meiner Vorlesung sollten Sie  über die sogenannte juristische Mithör- und Mitsprachekompetenz verfügen und letztlich entscheiden können, welche Rechtsprobleme sie selbst zu erledigen vermögen resp. wo sie auf die Hilfe eines Juristen angewiesen sind.

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