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Data and Information Science Blog

Privacy is Dead – Long Live Big Brother!? (Nadja Böller)

Im Rahmen des Master-Studiengangs Information Science an der HTW Chur müssen Studierende im vierten Semester unter anderem im Modul "Informationsethik" bei Prof. Rainer Kuhlen als Teil des Leistungsnachweises zu einer These ein Essay verfassen. Wir stellen ausgewählte Essays aus dem vergangenen Frühlingssemester 2012 in den nächsten Tagen hier im Blog vor.

 

Essay zur Privatheit in elektronischen Räumen
im Modul Aktuelle Themen der Informationswissenschaft im Masterstudiengang Information Science der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Chur
Verfasserin: Nadja Böller
Chur, April 2012

Privacy is Dead – Long Live Big Brother?!

Stellen wir uns vor, wir müssten ab sofort auf Internetdienste wie Facebook, E-Mails, Twitter, Google etc. verzichten. Eine Reaktion wäre vielleicht: „Endlich habe ich mehr Zeit, ich kann in Ruhe zu Hause ein Buch lesen und muss mich nicht mehr ständig dem Rauschen und der Ablenkung des Internets aussetzen.“ Das Recht, sich zurückzuziehen („the right to be left alone“ [1]) und in seinen eigenen vier Wänden ungestört das zu tun, was man will (Selbstbestimmung), ist ein Grundbedürfnis des Menschen und deshalb im Sinne des Rechtes auf Privatheit auch in den Menschenrechten verankert. Doch sind wir ehrlich: Niemand von uns könnte sich vorstellen, ganz auf das Internet und all seine Anwendungen zu verzichten. Nach den Worten von Frank Schirrmacher würden wir sogar verhungern [2]. Für ihn ist das Suchen und Konsumieren von Information wie die Nahrungssuche und deshalb überlebenswichtig. Die digitale und virtuelle Kommunikation im Internet ist in unserer Informationsgesellschaft zentral. Tatsache ist, dass wir uns als Mitglieder der heutigen Informationsgesellschaft dieser Art von Kommunikation nicht mehr entziehen können. Die Grenzen zwischen Öffentlichkeit und einem privaten, abgegrenzten Rückzugsraum verschwimmen dabei zunehmend: Die freiwillige oder unfreiwillige Preis-gabe von persönlicher Information gehört zum Alltag; der Art, Information aus dem Kontext herauszubrechen und anderweitig zu verwerten, sind in technischer Hinsicht keine Grenzen gesetzt. Der Anspruch nach Privatheit in elektronischen Räumen wirft in diesen Kontexten zahlreiche Fragen auf. Nicht nur das Individuum der Informationsgesellschaft muss sich diesen herausfordernden Fragen stellen, sondern auch Akteure wie Staat und Wirtschaft, die jeweils eigene Interessen und Ansprüche verfolgen.
Im Sinne eines informationsethischen Diskurses möchte ich folgend einen Trilog zwischen diesen Akteuren (Wirtschaft, Staat, Mensch) entwickeln: Wo sind welche Interessen? Wo treten Konflikte und Widersprüche auf? Und schliesslich: Können diese Widersprüche mit informationsethischen Argumenten vielleicht gar aufgelöst werden?

Der Staat: Sicherheit um jeden Preis
„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ [3] Dieses Zitat von Benjamin Franklin zeugt von dem Dilemma, in welchem sich der Staat und staatliche Institutionen bei der Frage der Freiheit und Privatheit sehen. Der Schutz des Bürgers durch entsprechende Sicherheitsmassnahmen ist für den Staat zentral, aber auch der grundrechtlich verankerte Anspruch auf die Privatsphäre im Sinne des Datenschutzes muss durch den Staat gewährleistet werden. Die Grenzen zwischen Freiheit und Sicherheit haben sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend aufgelöst. Um die Sicherheit in einem Land garantieren zu können, braucht der Staat Transparenz. Transparenz ergibt sich durch Überwachung. Überwachung bedeutet das Sammeln und Auswerten von Daten. Daten zur Verfügung stellen, heisst, Rechenschaft ablegen. Dies alles geschieht in der Regel auf einer gesetzlichen Grundlage: dass Daten nur zu bestimmten Zwecken (Kontext und Zweckbindung) verwendet und unter Berücksichtigung des Verhältnismäs-sigkeitsprinzips verarbeitet werden dürfen. Zahlreiche Beispiele zeigen immer wieder, dass die Grenzen beim Sammeln von Daten durch den Staat durch diese gesetzlichen Grundlagen nicht wirklich klar definiert sind. Terrorismusbekämpfung ermöglicht plötzlich Vorratsdatenspeicherung oder gar Rasterfahndung, jeder ist potentiell ein Terrorist oder zumindest verdächtig. Ein Pass ohne biometrische Merkmale bekommt man heute nicht mehr. Staatstrojaner haben in den letzten Jahren plötzlich einen Aufschwung erlebt und die gesetzlichen Grundlagen dafür werden durch Staat und Politik sehr unscharf interpretiert. Diese wenigen ausgewählten Beispiele zeigen die zunehmende Entwicklung hin zu einem Schwarz-Weiss-Denken. Uns wird weisgemacht, dass terroristische Bedrohungen und In-ternetkriminalität heute völlig alltäglich sind und deshalb kaum noch hinterfragt werden. Haben wir Bürger uns also schon zu sehr daran gewöhnt, dass der Staat unsere Freiheiten im Bereich der Privatsphäre und des Datenschutzes mit der Begründung der Sicherheit zu-nehmend einschränkt? Das Bezahlen mit Kreditkarte wird heute kaum von jemandem hinterfragt und ist je länger je mehr überall möglich. Die hitzigen Diskussionen vor ein paar Jahren um den gläsernen Patienten sind in Vergessenheit geraten, die Krankenkassenkarten mit den entsprechend ausgestatteten Chips zum Lesen der Patientendaten sind Realität ge-worden. Die vielfältigen technologischen Möglichkeiten unterstützen unsere teilweise angeborene Bequemlichkeit und Faulheit, Dinge nicht kritisch zu betrachten. Hellhörig und vielleicht handlungsfähig werden wir erst, wenn es negative persönliche Konsequenzen gibt. Das alles ist aber immer sehr subjektiv und somit relativ.
Die Frage nach zulässigen Grenzen der Freiheit und Privatheit, die der Staat setzen kann, lässt sich nicht abschliessend beantworten. Aber das Dilemma zwischen Regulierung, Überwachung und Vertrauen des Staates in die Bürger zeigt sich klar: Herrscht kein Vertrauen und der Staat traut dem Bürger grundsätzlich nur böse Absichten zu, dann werden Kontrolle und Überwachung weiter verschärft und der Anspruch auf Privatsphäre zunehmend eingeschränkt. Sehen wir aber im aufklärerischen Sinne die Gesellschaft als eine zum Wohle bestimmte Gemeinschaft, hat die Privatheit bessere Chancen, gegen autoritäre Handlungen durch den Staat geschützt zu werden. An dieser Stelle kommt auch die Verantwortung ins Spiel, sowohl von Seiten des Staates als auch des Bürgers selbst. Die oftmals durch die Medien gehypten Schreckensbilder des Terrors („Angst sells“) und daraus abgeleiteten drohenden Konsequenzen für unsere Demokratien verunmöglichen eine ruhige und sachliche Auseinandersetzung mit plötzlich eingeführten Gegenmassnahmen, wie anhand obiger Beispiele gezeigt wurde. Dass der Staat die Sicherheit als oberste Priorität setzen muss und dabei die Privatsphäre des Bürgers tangiert wird, ist unumstritten und lässt sich mit den heutigen Gefahrenpotentialen und Möglichkeiten des Internets nicht einfach wegdenken. Doch schliesslich ist das Ausmass der staatlichen Massnahmen entscheidend. Der Staat sollte also bewusst mehr Verantwortung übernehmen bei Fragen der verfassungsmässig vorgegebenen Verhältnismässigkeit und diese bei Sicherheitsmassnahmen entsprechend abwägen. Der Bürger wiederum muss Verantwortung zeigen, indem er die Entwicklungen nicht einfach hinnimmt, sondern sich fragt, wie schwer eine staatlich angesetzte Massnahme seine Freiheiten und seine Privatsphäre tangiert und wie schwerwiegend der Grund für diese Massnahme ist. Vielleicht sollten wir uns auch einfach dem mulmigen Gefühl, wenn uns jemand zu nahe kommt, wieder bewusster werden, damit der schleichende Verlust der Privatheit nicht überhand nimmt.

Die Wirtschaft: Werbung um jeden Preis
In den letzten Jahren haben sich die Interessen der Wirtschaft für persönliche Kundendaten aus dem Internet stark ausgebreitet. Der Handel mit personenbezogenen Daten gehört zur Normalität. Kundenkarten werden uns als Rabattvorteile angedreht. An jeder Kasse hinterlassen wir einen kompletten Datensatz über unser Kaufverhalten. Personenbezogene Daten zu besitzen, ist für ein Unternehmen ein grosser Erfolgsfaktor, ganz abgesehen davon, diese Daten mit den heutigen technischen Möglichkeiten auszuwerten. Was mit diesen sog. Data Mining-Analysen genau passiert, wissen wir nicht, wir können nur spekulieren. Was verlockend erscheint: Wir erhalten zu jedem Zeitpunkt die passende Werbung zum jeweiligen Angebot. Doch welchen Preis bezahlen wir dafür? Das virtuelle Kaufhaus ist heute im Internet überall. Welche Konsequenzen hat dies für die Privatheit? Anders als beim Staat, der persönliche Daten über uns sammelt und sich dabei auf gesetzliche Grundlagen stützen sollte, müsste eigentlich die Skepsis gegenüber datensammelnden Unternehmen sehr gross sein. Die Realität ist jedoch eine andere: Durch unser Verhalten stimmen wir der Datensammlung durch Dritte zu, nämlich indem wir die AGB akzeptieren. Die Internetdienste bieten uns zu viele Vorteile, als dass unsere Sorgen über die gesammelten Daten überwiegen würden. Bezahlen wir den Preis für die Bequemlichkeit im Umgang und in Praktikabilität mit Internetdiensten also mit der Einschränkung unserer Privatheit? Ja! Wir büssen unsere Autonomie ein – nichts wird mehr dem Zufall überlassen. Das Internet weiss, was ich kaufen will, und kann dies sogar vorhersagen. Das Bewusstsein, wie genau die scheinbar harmlosen Daten ausgewertet werden können, erlangen wir erst dann wieder, wenn Fälle von Datenmissbrauch publik werden. Die grösste Angst ist also die vor der Manipulierbarkeit und vor der zweckmässigen Entfremdung unserer persönlichen Daten. Dies muss in einem Unternehmen nicht einmal absichtlich geschehen, sondern kann durch mangelhafte IT-Sicherheit ausgelöst werden. Selbiges Problem hat natürlich auch der Staat. Unternehmen müssen also, eigentlich gleich dem Staat, die genauen sowohl technischen als auch juristischen Voraussetzungen kennen, wenn sie sensible Daten von Kunden verwalten. Der Mensch wiederum muss sich, wie auch der Staat, im Klaren sein, dass er im Internet Datenspuren hinterlässt, deren Auswertung mit den technischen Möglichkeiten heute ein Kinderspiel ist und dass die umfangreichen Datenbanken bekanntlich nichts ver-gessen.

Der Mensch: Bequemlichkeit um jeden Preis
Bleiben wir nun beim Menschen als verantwortungsvolles Mitglied der Informationsge-sellschaft in einem demokratischen Staat. Der Mensch ist ein soziales Wesen – Interaktion, Kommunikation und Austausch sind alltägliche Verhaltensweisen. Der technische Fort-schritt bietet immer neue Möglichkeiten, unser Kommunikationsverhalten wird dadurch nicht nur beeinflusst, sondern gar verändert. Für die mit den Neuen Medien aufgewachsene Generation der Digital Natives ist die virtuelle Informations- und Kommunikationsumge-bung ein Mittel zur selbstbestimmten Kommunikation, um auf einfache Weise soziale Bindungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Dabei steht das Buhlen um Aufmerksamkeit im Sinne der Selbstdarstellung im Zentrum. Das Bedürfnis nach Schutz der Privatsphäre unterscheidet sich dadurch radikal von früheren Generationen, die von George Orwells „Big Brother“ in seinem Roman „1984“ noch beeindruckt waren und die informationelle Selbstbestimmung durchsetzen wollten. Die vielen Aufforderungen, persönliche Daten mit entsprechenden Massnahmen zu schützen und sich bewusst zu überlegen, was man beispielsweise in sozialen Netzwerken von sich preis gibt wird von der Generation der Digital Natives schlichtweg ignoriert. Diese Blauäugigkeit, was die Tragweite der Informationspreisgabe betrifft, stellt die Fragen rund um die Privatheit im ursprünglichen Sinne in den Schatten. Es scheint, als ob der Nutzer gar nicht mehr in Ruhe gelassen werden will. Wenn es die heutigen Nutzer nicht kümmert, warum überhaupt darüber diskutieren? Die Diskussionen finden statt – und das immer häufiger. Der Grund dafür liegt sicherlich darin, dass virtuelle soziale Netzwerke seit nun fast schon einem Jahrzehnt auf breiter Basis existieren. Seit etwa zwei Jahren werden immer wieder Dokumentarfilme gezeigt, wo es genau um die oben beschriebenen Aspekte geht: Die Preisgabe von persönlicher Information und damit das Ignorieren der Privatheit kann langfristig unangenehme Folgen haben; auch Fälle von Datenmissbrauch werden zunehmend als Schreckensbilder veröffentlicht. In diesem Sensibilisierungsprozess stehen wir jedoch erst am Anfang. Wir sehen uns diese Dokumentarfilme an und sind erst einmal nur überrascht, was das Internet alles von uns weiss. Das Verständnis von Privatheit muss sich nach dieser langen Phase der Ignoranz erst wieder neu herausbilden und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung neu entdeckt und definiert werden. Denn: Werden wir uns den Risiken nie bewusst, können wir auch die Konsequenzen langfristig nicht abschätzen.

Fazit: Privatheit neu definieren
Der kurze Trilog zwischen Staat, Wirtschaft und Mensch hat gezeigt, dass das mangelnde Problembewusstsein des Menschen bezüglich der wirtschaftlichen und politischen Aspekte der Datensammlung und somit Einschränkung der Privatheit aktuell die grösste Herausforderung darstellt. Wie können wir aus informationsethischer Sicht auf diese Herausforde-rung reagieren?
Es steht fest, dass neue technische Möglichkeiten unser Kommunikations- und Informationsverhalten verändern und dadurch neue Realitäten geschaffen werden. Das ist nicht neu und wird auch weiter so bleiben. Nur ergeben sich mit der Allgegenwärtigkeit des Internets und den Möglichkeiten des Web 2.0 so viele neue Dimensionen, die die Aspekte der Pri-vatheit im ursprünglichen Sinne des „right to be left alone“ für alle Akteure neu definieren. In der Euphorie des praktikablen Mitmachweb, das nun schon knapp zehn Jahre alt ist, tauchen die im Trilog zahlreichen aufgeworfenen Fragen nach informationeller Selbstbestimmung und damit verbundenen Problemen erst seit Kurzem breit in den Medien auf. Dies ist ein Anfang in Richtung Sensibilisierung. Eine breit angelegte Aufklärung mit Handlungskonsequenzen bei den Nutzern ist aber noch in weiter Ferne. Noch macht sich heute kaum jemand die Mühe, die AGB von Internetdiensten wirklich kritisch durchzulesen, auf Kunden- und Kreditkarten zu verzichten, kryptografische Verfahren anzuwenden oder auf eigene Rechte (z.B. Datenlöschungen) zu bestehen. Staat und Wirtschaft profitieren schliesslich von der Bequemlichkeit, Gewohnheit aber auch Vergesslichkeit des Menschen, auf Kosten der Privatheit. Das aktive Recht der informationellen Selbstbestimmung muss in der heutigen Informationsgesellschaft erst noch entstehen. Privatheit wird dabei nicht verloren gehen oder sterben, sondern neue Formen erhalten. Hier werden nicht nur die einzelnen Akteure des Trilogs gefordert, sondern auch wissenschaftliche Disziplinen wie Recht, Soziologie, Philosophie, Informatik etc. Sie alle können durch umfassende Studien und Analysen einen Beitrag leisten zur Neudefinition der Privatheit in elektronischen Räumen, indem sie Modelle entwickeln und Anstösse zum Denken liefern. Die Informationswissenschaft als Hilfsdisziplin hat hier die Möglichkeit, den wichtigen interdisziplinären Diskurs zu stärken.
Das Recht auf Privatheit ist also nicht totgesagt und auch kein Auslaufmodell. Im Hinblick auf eine bereits weit diskutierte Post-Privacy-Ära könnte man es auch eine neue Form der Informationsautonomie im Sinne von Kants „sapere aude“ nennen. Neu zu definieren sind nicht nur Sensibilisierungsmassnahmen sondern mehr und auf allen Bildungsstufen verankerte informationelle Bildung im Sinne der Informationskompetenz, so dass jeder Bürger sich seiner informationellen Autonomie bewusst wird und nach dieser im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gesellschaft, Staat und Wirtschaft zu handeln fähig ist.

Quellen:
[1] Warren, S. D.; Brandeis, L. D. (1880): The Right to Privacy, in: Harvard Law Review, Vol. 4, No. 5.
[2] Schirrmacher, F. (2009): Payback. München: Karl Blessing Verlag.
[3] Franklin, W. T. (Hrsg.) (1818): Memoirs of the life and writings of Benjamin Franklin. Philadelphia: Printed by T.S. Manning, S. 333-334. [eigene Übersetzung]

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