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Data and Information Science Blog

„Lieber Kunde, hiermit möchten wir Sie darauf hin­wei­sen, dass Sie vor kurzem über ihren In­ter­net­an­schluss Ur­he­ber­rech­te ver­letzt haben:

Von Ihrem Anschluss aus wurde eine urheberrechtlich geschützte Datei im Internet angeboten." So oder so ähnlich könnte demnächst der Warhninweis aussehen, mit dem die Internetnutzer auf ihre Urheberrechtsverstösse hingewiesen werden. Dabei wären diese Hinweise in Deutschland sogar verfasungsrechtlich unbedenklich! In Frankreich wird dieses Vorgehen bereits durchgeführt. Die FAZ hat hierzu weitere interessante Anmerkungen!

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