Weder das bisherige System mit einem fixen Maximum noch die vorgeschlagenen Varianten mit einer flexiblen Anpassung an die Strompreise scheinen mehrheitsfähig. Wenn diese in Zukunft nicht, wie vor der letzten Anpassung mehrheitlich angenommen, ansteigen, dann gibt es bei jedem Systemwechsel Gewinner und Verlierer. Es sind also Ideen gefragt, die auch in einem unsicheren Marktumfeld für Konzessionsgeber und Kraftwerksunternehmen als Chance gesehen werden. Dafür ist neben einem gemeinsamen Dialog ein grundlegendes Verständnis über die Bedeutung der Wasserzinsen angesagt.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht stellen diese keine Kosten dar, sondern ein Instrument, um die Eigentümer der Wasserkraft – Kantone und Gemeinden – an den Erträgen aus deren Nutzung zu beteiligen. Neben den Investitionen, welche die Kraftwerksbetreiber in vielen Bergtälern getätigt haben, stellen sie eine Grundlage für eine einvernehmliche Zusammenarbeit dar. Sie haben massgeblich zur Erfolgsgeschichte der Wasserkraft beigetragen, wie zahlreiche Akteure in Gesprächen im Rahmen eines kürzlich abgeschlossenen nationalen Forschungsprojektes bestätigt haben.
Diese Erkenntnis gilt es auch im Hinblick auf die anstehenden Erneuerungen von Wasserkraftkonzessionen zu berücksichtigen. Wenn die Gebirgskantone und -gemeinden die Kraftwerke nicht selber übernehmen wollen, dann ist sowohl bei der Konzessionsregelung als auch bei den Wasserzinsen eine einvernehmliche und zukunftsweisende Regelung erforderlich. Diese könnten auch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Konzessionsgebern und Kraftwerksbetreibern umfassen; auch was die Beteiligungen betrifft. Die Zeit dafür sollte reif sein.
Blicken wir zurück in die Geschichte der kommerziellen Wasserkraftnutzung in den Alpen. Diese begann am Anfang des letzten Jahrhunderts, zu einer Zeit als die Schweiz wirtschaftlich noch wenig entwickelt war, und die Städte im Unterland und in der Poebene begannen, die elektrische Energie für ihr Wachstum aus den Bergen zu beziehen und entsprechend zu investieren. Die Gebirgskantone und -gemeinden profitierten davon, wollten aber nicht, dass die fremden Investoren ihre Wasserkraft ausbeuten, ohne sie finanziell daran zu beteiligen. Sie beanspruchten Wasserzinsen als Entgelt für die Nutzung der Wasserressourcen, und der Bund übernahm die gesetzliche Regelung.
Seither hat sich die Schweiz zu einem der wohlhabendsten Staaten entwickelt. Auch die Gebirgskantone haben von dieser Entwicklung profitiert. Sie sind nicht potenzialarm, wie hin und wieder zu lesen ist. Vielmehr besitzen die Bergtäler ein Potenzial, das wichtig ist für die Schweizer Volkswirtschaft: die Wasserkraft. Sie soll einen Grundpfeiler für die Energiewende und damit unser zukünftiges Energiesystem bilden. Um die dafür notwendigen Investoren zu gewinnen, sind verlässliche und einvernehmliche Rahmenbedingungen unabdingbar. Diese schliessen auch die Wasserzinsen mit ein, welche zur Erfolgsgeschichte der letzten hundert Jahre beigetragen haben. Ihre Neuregelung kann also auch einen Schlüssel für die Zukunft sein, der von allen Betroffenen gemeinsam geschliffen werden muss.
Werner Hediger
Prof. Dr. Werner Hediger leitet das Zentrum für wirtschaftspolitische Forschung. Mehr zum Forschungsfeld Energieökonomie. Die Fachhochschule Graubünden teilt alle drei Wochen Wissen für die «Studierecke» der Schweiz.
Wasserzinsen: „… ein Instrument, um die Eigentümer der Wasserkraft – Kantone und Gemeinden – an den Erträgen aus deren Nutzung zu beteiligen.“ Ganz genau! Das heißt aber zwingend: Die Wasserzinsen müssen an eben diese Erträge gekoppelt sein. Also an die Strompreise, aber nicht an die Endverbrauchspreise, sondern an die Preise, die für die angebotene Spitzenenergie am internationalen Markt erzielt werden. Das wäre die gerechte Lösung; ich verstehe nicht, was daran „nicht mehrheitsfähig“ sein sollte. – Die Zeiten sind vorbei, als die Kantone und Gemeinden auf Grund eines von der Natur geschenkten Standortvorteils ihre Kassen füllen und die Kraftwerksbetreiber sich das locker leisten konnten!