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Be­zahl­ba­re Hoch­schul­bil­dung – wie lange noch?

Die Agenda des Bundesrates für die Jahre 2023-27 umfasst vier Leitlinien: Erstens die Sicherung des Wohlstandes und die Nutzung der Chancen der Digitalisierung, zweitens die Förderung des nationalen und generationenübergreifenden Zusammenhalts, drittens den Erhalt der Sicherheit und viertens den Klimaschutz und den damit verbundenen, sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. In der ersten Leitlinie finden sich acht Ziele für Wohlstand und Digitalisierung, wobei das vierte Ziel auf den Bereich Wissen abzielt: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation.»  

Grundlagen und Ziele des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG)

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) werden die Grundlagen für die Förderung und Koordination der Hochschulen definiert. Es geht im Wesentlichen um die Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine Lehre und Forschung von hoher Qualität, die Bildung eines Hochschulraumes mit gleichwertigen, aber andersartigen Hochschultypen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen), die Förderung der Profilbildung und des Wettbewerbs im Forschungsbereich, die Gestaltung einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik, die Ermöglichung einer hohen Durchlässigkeit und Mobilität, die Vereinheitlichung der Studienstrukturen, Studienstufen und der Übergänge sowie gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse, die Finanzierung der Hochschulen nach einheitlichen und leistungsorientierten Grundsätzen, die Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensive Bereiche und letztlich die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

Finanzierung der Hochschulen und Sparmassnahmen des Bundes

Die Finanzierung der staatlichen Hochschulen wird durch den Bund, die Kantone und Dritte sichergestellt. Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat nun Defizite verhindern, gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten und damit den Bundeshaushalt ausbalancieren. Im Bereich der Hochschulen wurden hierzu verschiedene Massnahmen definiert, wie beispielsweise die Streichung des Förderinstruments der projektgebundenen Beiträge nach HFKG, die Kürzung der Beiträge an den ETH-Bereich, den Schweizerischen Nationalfonds, die Innovationsförderung (Innouisse) sowie die «Stärkung der Nutzerfinanzierung».

«Stärkung der Nutzerfinanzierung» und ihre Auswirkungen

Wie bitte? «Stärkung der Nutzerfinanzierung?» Im Wesentlichen geht es bei dieser Massnahme darum, die Grundbeiträge an die Universitäten und Fachhochschulen deutlich zu reduzieren und es den Hochschulen zu überlassen, den Ausfall über höhere Studiengebühren zu kompensieren. Um die Reduktion auszugleichen, müssten die Hochschulen die Studiengebühren für Inländerinnen und Inländer verdoppeln und jene für Ausländerinnen und Ausländer vervierfachen, so die Berechnungen aus der Botschaft zum Entlastungspaket 27.

Kritische Bewertung: Gefahr für Chancengleichheit in der Bildung

Ob mit der «Stärkung der Nutzerfinanzierung» jungen Talenten der Zugang zur Hochschulbildung in der Schweiz unabhängig von sozioökonomischen Status der Familien ermöglicht und damit das vom Bundesrat beabsichtigte Ziel, den Erhalt der führenden Rolle der Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation, langfristig erreicht werden kann, darf indessen bezweifelt werden. Sicher ist derweil, dass der Zugang zu Hochschulbildung aufgrund der «Stärkung der Nutzerfinanzierung» zunehmend zum Privileg für zahlungskräftige Studentinnen und Studenten wird.

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Anzahl Kommentare 1
Kommentar

Ursin Solèr 02.04.2026

Ich habe meine höhere Schulbildung zu einem grossen Teil Stipendien des Kantons Zürich und der ETH Zürich zu verdanken – Danke schön! Die FHGR hat auch einen Anteil daran – auch dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken!
Ich beziehe mich auf den letzten Satz: „Sicher ist derweil, dass der Zugang zu Hochschulbildung aufgrund der «Stärkung der Nutzerfinanzierung» zunehmend zum Privileg für zahlungskräftige Studentinnen und Studenten wird.“
Hat die FHGR eine offizielle Haltung dazu und wie lautet diese?