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La­ser­poin­ter­ver­bot – und jetzt?

Wissen Sie, dass der Besitz von Laserpointer (ausser Klasse 1 und 2) in schon einem Monat verboten ist? Hand aufs Herz, wer hat keinen Laserpointer zu Hause?

Schauen Sie mal in Ihren Schubladen nach. Laserpointer wurden oft und gerne als Werbegeschenk verteilt, oder in Fernbedienungen und Zeigegeräten eingebaut. Ein Laserpointer ist eine stark gebündelte LED-Lichtquelle, die in der Hand gehalten wird, unter anderem zum Zeigen bei Präsentationen, zum Vergnügen, spielen, zum Verscheuchen von Tieren. Laserpointer sind in den verschiedensten Ausführungen erhältlich, Pointer mit roten oder grünen Leuchtpunkten, Leistungsstarke und Leistungsschwache, grosse, kleine, dicke, dünne. Laserpointer sind als separate Geräte erhältlich, aber oft auch in Zusammenhang mit Bediengeräten oder in normalen Lampen als Zusatzfunktion verbaut. Präsentationsgeräte wie auch Bediengeräte von Beamer haben sie oft integriert. Erfahrungsgemäss sind diese Laserpointer oft der Klasse 2 zuzuschreiben. Laserpointer werden Grundsätzlich in die folgenden 7 Klassen eingeteilt: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4, wobei 1 die Leistungsschwächste und 4 die Leistungsstärkste, also die gefährlichste Klasse darstellt.

In der Vergangenheit wurde durch die sehr stark zunehmende Leistungsfähigkeit von Laserpointer, die Geräte für den nicht bestimmungsgemässen Gebrauch verwendet. Störungen und Blendung von Blaulichtorganisationen, Helikopter- wie auch Linienpiloten, Bus- und Zugpersonal, Spielern der gegnerischen Fussballmannschaft, um nur ein paar wenige aufzuzählen. Leider wurden sehr starke Laserpointer (oft sogar der Klasse 3 und 4) immer häufiger auch als Kinderspielzeug angepriesen. Laserpointer sind aber nicht nur störend für die angeleuchteten Personen, sondern sie können auch irreversible Schäden in deren Augen verursachen. Deshalb hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, diese starken Laserpointer generell zu verbieten. Davon nicht betroffen sind alle Pointer, welche für andere Zwecke Verwendung finden. Ein Beispiel dafür sind auch die in Distanzmessgeräten eingebauten Laser, welche nicht die Distanz messen, sondern nur den genauen Messpunkt optisch darstellen.

Ab dem 1. Juni 2019 ist die Verwendung von Laserpointer der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B, 4 und alle nicht gekennzeichneten Laserpointer verboten. Laserpointer der Klasse 2 dürfen noch bis zum 1. Juni 2021 in Innenräumen verwendet werden. Danach sind nur noch Laser der Klasse 1 erlaubt. Hingegen ist der Besitz von Laserpointer der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B, 4 und alle nicht gekennzeichneten Laserpointer ab dem 1. Juni 2020 und Laserpointer der Klasse 2 ab dem 1. Juni 2021 nicht mehr erlaubt. Das heisst, es ist nun höchste Zeit, Ihren nicht mehr erlaubten Laserpointer zu entsorgen. Nicht nur der Besitz solcher Geräte ist nicht mehr erlaubt, das Verbot trifft auch den Import, den Verkauf und die Abgabe eines Laserpointers dieser Kategorien.

Entsorgen Sie Ihren nicht mehr erlaubten oder benötigten Laserpointer nicht im Abfall, sondern im Elektroschrott. Entfernen Sie bitte zuerst die Batterien oder Akkus und entsorgen Sie diese in der Batteriesammelstelle. Lassen sich die Batterien oder Akkus nicht entfernen, so können Sie den ganzen Laserpointer in der Batteriesammelstelle entsorgen.

 

 

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