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Im Dienst von Wirt­schaft und Ge­sell­schaft

«Der Wohlstand der Schweiz und ihre Fähigkeit, neue Herausforderungen zu bewältigen, sind eng mit der Qualität der Hochschulen in der Schweiz verknüpft.» So schreibt es der Dachverband der Schweizer Hochschulen Swissuniversities in seiner Strategischen Planung. Dieses Zitat verdeutlicht, wie zentral die Qualität unserer Hochschulen für die Zukunftsfähigkeit des Landes ist.

Das Ziel der Hochschulen in der Schweiz ist es, Erkenntnisse zu generieren, dadurch Wissen zu schaffen, dieses Wissen zirkulieren zu lassen und Menschen zu befähigen, einen Beitrag zur Lösung relevanter Probleme aus Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Das Erreichen dieses Zieles erfordert das Engagement und die Koordination aller Akteurinnen und Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, staatliche Unterstützung sowie angemessene finanzielle Mittel, um die entsprechenden Massnahmen zu realisieren.

Die Schweizer Hochschulen beschreiben ihre strategische Vision mit dem Dokument «Gesamtschweizerische Koordination 2025–2028». Die starken Bewegungen in der Hochschullandschaft und die damit verbundenen Chancen und Risiken bilden deren Kern. Konkret werden in den kommenden Jahren die Integration in internationale Forschungsprogramme, die flexible, individualisierte und effiziente Hochschulorganisation, die Digitalisierung der Hochschule, der Paradigmenwechsel zur offenen Wissenschaftskultur mit Open Science, die digitale Transformation der Gesellschaft, die Nachhaltigkeit, die Förderung des Nachwuchses, die Chancengleichheit und die Diversität beschrieben.

Die Fachhochschule Graubünden ist Teil dieses Hochschulsystems Schweiz. Damit sie rasch, weitsichtig und folgerichtig auf die sich verändernde Gesellschaft und deren Bedürfnisse reagieren kann, bedarf es einer kantonalen Gesetzgebung. Diese definiert die Zuweisung von Verantwortung zwischen der Trägerschaft, dem strategischen Gremium und der Hochschule und schafft so günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Bündner Hochschulen.

Mit dem teilrevidierten Gesetz über Hochschulen und Forschung, die im Juni 2024 vom Grossen Rat des Kantons Graubünden einstimmig angenommen wurde, erhalten die kantonalen Hochschulen mehr Entscheidungskompetenz. Somit kann der Hochschulrat der FH Graubünden seit Anfang Jahr neue Studiengänge bewilligen, wenn diese der Bündner Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen. Die Kompetenz, neue Fachbereiche zu bewilligen, liegt bei der Regierung. Das Jahresbudget bleibt jedoch weiterhin vom Grossen Rat zu genehmigen, sodass die finanzielle Gesamtverantwortung unverändert bleibt. Die FH Graubünden konzentriert sich im Jahr 2025 somit auf die Etablierung des Strategiezyklus 2025–2036. Es geht darum, die vorhandenen Mittel gezielt einzusetzen, um die Hochschule günstig zu positionieren, zu entfalten und weiterzuentwickeln. In den nächsten vier Jahren liegt der Fokus insbesondere auf dem Ausbau der Angebote, der weiteren Professionalisierung, der Projektakquise, sowie der Entwicklung der Fachhochschule der Zukunft. Zudem wird die Förderung von Exzellenz in Forschung und Lehre eine zentrale Rolle spielen.

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