Was tun, wenn in Unternehmen etwas schiefläuft? Der jüngste Skandal am Universitätsspital Zürich hat die Debatte über Whistleblowing in der Schweiz neu entfacht. Doch wie gehen Schweizer Unternehmen mit internen Hinweisen um? Im Rahmen ihrer Abschlussarbeit an der Kantonsschule Hottingen haben Valeria Scalese (V) und Alexandra Kestenholz (A) nachgefragt und den Whistleblowing-Experten Professor Christian Hauser (H) von der Fachhochschule Graubünden zu einem exklusiven Interview getroffen.
V: Was ist Ihr Bezug zum Thema Whistleblowing?
H: Mein Bezug zum Whistleblowing basiert auf meiner langjährigen Forschungstätigkeit. Als Fachhochschule fokussieren wir uns auf anwendungsorientierte Forschung – und Whistleblowing ist ein Thema, das Unternehmen zunehmend fordert, da oft Unsicherheit im praktischen Umgang herrscht. Den Grundstein legten wir vor etwa zehn Jahren mit einem Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Start-up. Damals untersuchten wir, wie KMU mit Whistleblowing umgehen können. Seither haben wir unsere Forschung kontinuierlich ausgebaut. Ein zentrales Element ist dabei der Whistleblowing Report, den wir regelmässig veröffentlichen. Für die aktuelle Ausgabe haben wir über 2000 Unternehmen aus sieben Ländern befragt, um fundierte Einblicke in die gelebte Praxis zu gewinnen.
V: Würden Sie sagen, dass Whistleblowing für Unternehmen eher negativ ist? Oft entsteht ein schlechtes Image, wenn Whistleblowing vorkommt.
H: Für Unternehmen ist es grundsätzlich essenziell, frühzeitig über Missstände informiert zu werden. Dabei kann zwischen zwei Arten von Fehlverhalten unterschieden werden: Solches, das sich gegen das Unternehmen richtet, und solches, das vermeintlich zugunsten des Unternehmens erfolgt. Dass ein Unternehmen an der Aufdeckung von Fehlverhalten gegen die eigenen Interessen, wie etwa dem Diebstahl von Firmeneigentum, interessiert ist, liegt auf der Hand. Der eigentliche Lackmustest sind jedoch Situationen, in denen ein Unternehmen kurzfristig profitiert, etwa wenn ein Grossauftrag durch Bestechung gewonnen wird. Verfolgt es auch solche Hinweise konsequent? Leider zeigen zahlreiche Beispiele, dass derartige Warnungen oft ignoriert werden. Wenn solche Skandale dann öffentlich werden, folgen zum Teil existenzbedrohende Strafzahlungen. Eine angemessene Reaktion auf interne Hinweise ist daher immer der bessere Weg. Daher ist Whistleblowing, konsequent gelebt, langfristig ein klarer Vorteil für jedes Unternehmen.
A: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Missstände zu melden, etwa über Meldestellen. Welche Wege gibt es sonst noch?
H: Üblicherweise wenden sich Mitarbeitende zuerst an ihre direkte Führungskraft, was der klassischen Unternehmenshierarchie entspricht. Sollte dies jedoch nicht möglich sein oder keine Reaktion erfolgen, sind alternative Kanäle ausserhalb der Hierarchie notwendig, wie die sogenannten internen Whistleblowing-Meldestellen. Sollte auch von diesen keine angemessene Reaktion erfolgen, besteht die Möglichkeit, sich an externe Behörden zu wenden. Als letzter Schritt kann ein Missstand schliesslich an die Öffentlichkeit gemeldet werden, etwa an die Medien. Somit lassen sich vier Stufen unterscheiden: die vorgesetzte Person, die interne Meldestelle, staatliche Behörden und zuletzt die Öffentlichkeit. Für potenzielle Whistleblower in der Schweiz ist jedoch wichtig zu wissen, dass sie nach wie vor keinen spezifischen gesetzlichen Schutz geniessen.
V: Können auch externe Personen Missstände melden?
H: Im engeren Sinne bezeichnet Whistleblowing Personen innerhalb einer Organisation, die Missstände melden. Wenn eine externe Person ein Fehlverhalten bemerkt, handelt es sich streng genommen nicht um Whistleblowing. Ein Kunde oder Lieferant, der einen Missstand feststellt, wäre eher ein Beschwerdeführer oder Betroffener. Solche Hinweise können für das Unternehmen aber ebenfalls sehr wichtig sein.
A: Wo sehen Sie die grössten Unterschiede zwischen Grossunternehmen und KMUs?
H: In KMUs hört man häufig das Argument, dass formelle Meldestellen nicht notwendig seien, weil die Unternehmenskultur offen sei und sich alle gut kennen. Das kann durchaus funktionieren. Gleichzeitig zeigen Beispiele, dass auch in kleinen Unternehmen Missstände vorkommen können. In einem Fall hat ein Finanzchef über Jahre hinweg Geld aus dem KMU abgezweigt, ohne dass jemand etwas gesagt hat. In einem anderen Beispiel hatte ein Vertreter eines KMU im Ausland ein Korruptionsnetzwerk aufgebaut, ohne dass die Geschäftsleitung davon wusste, andere aber schon. Solche Fälle zeigen, dass auch kleinere Unternehmen Mechanismen benötigen, um Probleme frühzeitig zu erkennen.
V: Gibt es Faktoren, die Mitarbeitende motivieren oder abschrecken, Missstände zu melden?
H: Viele Menschen wägen ab, ob das Aufzeigen von Missständen ihnen und ihrer Karriere schaden könnte. Wenn Mitarbeitende erleben, dass offenes Feedback oder Hinweise negative Konsequenzen haben, entscheiden sie sich häufig für das Schweigen. Umgekehrt steigt die Wahrscheinlichkeit für Meldungen deutlich, wenn Unternehmen vorleben, dass solche Informationen ernst genommen werden und tatsächlich zu konstruktiven Verbesserungen führen.
A: Spielt Anonymität dabei eine Rolle?
H: Ja, Anonymität kann ein wichtiges Instrument sein. Sie erleichtert es Mitarbeitenden, den ersten Schritt zu machen, besonders wenn sie noch wenig Vertrauen in das Meldesystem haben. Unsere Studien belegen zudem, dass es keinen Zusammenhang zwischen anonymen Meldungen und einer höheren Zahl an Falschbeschuldigungen gibt.
A: Sind solche Meldestellen eher intern oder extern organisiert?
H: Beides ist möglich. In grossen Unternehmen sind Meldestellen häufig Teil der Compliance-Abteilung. Alternativ können externe Lösungen eingesetzt werden, etwa über Ombudspersonen oder Anwaltskanzleien. Gerade für KMU sind externe Lösungen oft sinnvoller, da interne Stellen in kleinen Strukturen kaum echte Anonymität gewährleisten können.
V: In der Schweiz gibt es nur begrenzten rechtlichen Schutz für Whistleblower. Hat das einen Einfluss?
H: Ich denke schon. In der Privatwirtschaft gibt keinen spezifischen Schutz für Whistleblower. Kündigungen sind vergleichsweise einfach möglich, und selbst bei einer missbräuchlichen Kündigung bleibt die Entschädigung gering. International wird die Schweiz deshalb regelmässig kritisiert, etwa von der OECD.
V: Gibt es Unterschiede bei den Anreizen zwischen KMUs und Grossunternehmen?
H: Grossunternehmen erhalten allein aufgrund der Belegschaftsgrösse mehr Meldungen – im Schnitt etwa vier pro 1000 Mitarbeitende pro Jahr. In KMU spielen persönliche Beziehungen eine viel stärkere Rolle, was je nach Unternehmenskultur entweder hemmend oder motivierend wirken kann.
V: Zum Abschluss: Was sollten Unternehmen und die Öffentlichkeit beim Thema Whistleblowing im Kopf behalten?
H: Wichtig ist eine differenzierte Betrachtung. In der öffentlichen Diskussion werden Whistleblower oft als Helden oder als Verräter dargestellt. In der Realität sind es meist normale Menschen in einer schwierigen Zwickmühle zwischen der Loyalität gegenüber ihrem Arbeitgeber und der ethischen Verpflichtung, beobachtetes Unrecht aufzudecken. Unternehmen können von Whistleblowing profitieren, wenn Missstände frühzeitig erkannt und behoben werden. Entscheidend ist, dass sie ein Umfeld schaffen, in dem Missstände offen angesprochen werden können.
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